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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern GottesJunky
13.03.2005, 20:38 Uhr

Auf Einfädelstreifen rechts überholen wenn Stau?

Hallo

habe mal eine Frage mir ist da nämlich was passiert.
Und zwar Fädel ich mich mit meinem Auto auf eine Hauptstraße ein auf der gerade Stau ist.
Ich bin auf der Hauptstraße in höhe von dem Ende der Einfädelspur. Ich habe zu meinem Forderman etwas Platz gelassen.
Plötzlich überholt mich rechts ein Auto.
Also es überholt auf der Einfädelspur.
Wo es nun her kam weiß ich nicht, aber ist das überhaupt erlaubt wenn Stau ist?
Bin mir da nicht sicher.
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.03.2005, 21:52 Uhr

zu: Auf Einfädelstreifen rechts überholen wenn Stau?

Ich vermute mal, daß Du mit "Einfädelspur" eine Art B- Streifen meinst, der mit einer dicken gestrichelten Linie von der Fahrspur abgetrennt ist.

Spuren, die mit dicker gestrichelter Linie voneinander getrennt sind, sind rechtlich gesehen andere Fahrbahnen (also mehr als nur andere Fahrstreifen).
Daher darf grundsätzlich, sind zwei Fahrstreifen durch soleche dicken Linen getrennt, rechts schneller gefahren werden als links. Da sich die Fahrzeuge auf unterschiedlichen Fahrbahnen befinden, findet dabei auch kein Überholen, sondern nur ein Vorbeifahren statt.

Sind zwei Fahrspuren durch eine normale Linie getrennt, handelt es sich um zwei Fahrstreifen einer Fahrbahn. Auf diesen gilt außerorts (und innerorts für Fahrzeuge über 3,5t) das Rechtsfahrgebot, außerdem ist das Rechtsüberholen verboten.
Allerdings darf bei Stau ("einer Fahrzeugschlange" laut StVO) rechts schneller gefahren werden als links, aber maximal 20 km/h schneller als links und höchstens 80 km/h. Das ist nur erlaubt, wenn sich der Verkehrs auf der linken Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von unter 60 km/h bewegt.

Lange Rede, kurzer Sinn:
In Deinem Fall war das Vorbeifahren an der rechten Seite erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
14.03.2005, 19:43 Uhr

zu: Auf Einfädelstreifen rechts überholen wenn Stau?

Hallo,

wenn der Rechtsüberholer aus der Hauptstraße nach rechts auf die Einfädelspur ausschert und nach vorne fährt, um ein paar Meter gut zu machen, dann ist das ganz klar verboten.

Wenn er allerdings ganz normal auf die Hauptstraße fahren und einfädeln möchte, dann MUSS er auf der Einfädelspur ganz nach vorne fahren und erst am Ende einscheren. Stichwort: Reißverschlußverfahren. Dies ist in diesem Fall vorgeschrieben.

Ich könnte immer einen Hass bekommen, wenn jemand ganz am Anfang der Einfädelspur anhält um sich dann ich den Stau einzufädeln. Falls sich dann auf der Auffahrt auch ein Stau bildet, dann verschiebt sich dieser nach hinten auf die nächste Kreuzung und blockiert diese auch noch.


Gruß,

diezge

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten