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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
WieEsGeht
27.06.2007, 19:37 Uhr
Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Hallo!
Ich bin grad ziemlich unsicher...
Habe den ganz normalen Auto-Führerschein und möchte einen 50qm Roller fahren.
Meine Frage ist jetzt, ob ich mit dem Roller auf die B 36 fahren darf. Diese ist aber wie eine Autobahn baulich getrennt mit je zwei-drei Fahrstreifen. Also quasi eine "Gelbe Autobahn"
Ich streite mich schon mit meinem Freund, ob ich diese Straße jetzt mit dem Roller befahren darf oder nicht...
Er fährt übrigens 50km/h (zugelassen), real fährt er deutlich schneller...
Danke, liebe Grüße
durbanZA
27.06.2007, 19:46 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Und wer ist welcher Meinung?
Entscheidend ist hier, ob es sich bei der B 36 um eine als solche beschilderte Kraftfahrstraße handelt.
Ist dem so, dann gilt § 18 Abs. 1 StVO:
» Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. «
Die tatsächlich mögliche Geschwindigkeit ist also uninteressant.
In diesem Fall hätte also der Recht, der sagt, daß man nicht auf die Kraftfahrzeugstraße darf:)
Lasst Euch mit dem frisierten Roller nicht erwischen, das gibt gewaltigen Ärger.
WieEsGeht
27.06.2007, 19:52 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
ne, isse eigentlich ja nicht....
Also das blaue Auto-Zeichen für Schnellstraße steht da meines Wissens nach nirgends... Allerdings ist auf einigen Streckenabschnitten keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Und frisiert ist mein Rollerchen auch nicht. Habe ihn eben erst erstanden. Aber 70 fährt der schon....
Frage nebenbei: Was mach ich, wenn der Roller zu schnell ist?! Drosseln oder wie?!
to
27.06.2007, 21:24 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
»50qm Roller«
Sind 50 Quadratmeter Roller nicht ein wenig breit für die Autobahn?
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Kahleberger, Du wunderst Dich? der Satz sagt doch schon alles:
"Ich bin grad ziemlich unsicher... "
durbanZA
27.06.2007, 22:47 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
» Und was bitte ist eine 'gelbe Autobahn'? Autobahn mit Hepatites ABC?? «
http://de.wikipedia.org/wiki/Gelbe_Autobahn
Die viel bessere Definition für "gelbe Autobahn", als Wikipedia sie hat, sind Bundesautobahnen, die aber nicht als solche beschildert sind. Davon gibt es 6 in Deutschland.
Georg_g
27.06.2007, 23:57 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Jaja, der Kahleberger versucht sich wieder im Klugscheißen.
»Tja, so ist das mit den Begriffen, wenn man (Frau) sie nicht kennt. 50 ccm oder cm²!«
Nein, nicht cm², sondern cm³. Der Hubraum ist ein Volumen und keine Fläche.
»Autobahn mit Hepatites ABC?«
Es heißt Hepatitis, nicht Hepatites.
»... ist schon Hahnebüchend!«
Es heißt hanebüchen, also ohne "d" und ohne "h" nach dem "a", und weil es ein Adjektiv ist, wird es auch klein geschrieben.
Zitat: "Tja, so ist das mit den Begriffen, wenn man (Frau) sie nicht kennt."
FLiszt
28.06.2007, 00:07 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
@Georg_g *rotfl* das wollt ich auch grad sagen :-D
FLiszt
28.06.2007, 00:12 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Ja, und hanebuechen auch. ;->
Wie macht ihr eigentlich diese lustigen hochgestellten Zahlen?
to
28.06.2007, 00:16 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
»Wie macht ihr eigentlich diese lustigen hochgestellten Zahlen?«
so: hoch³
to
28.06.2007, 00:18 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
AltGr und 3
FLiszt
28.06.2007, 00:21 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
3 .. mmh. Meine doofe Sun kann das nicht :-/
durbanZA
28.06.2007, 02:21 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Nochmal dazu:
» Bundesautobahn - BAB
Bundesstraße - B
und davon gibt's eine Mischform?? Kann ich nicht glauben, dass eine Bundesstraße über eine Autobahn führt.
Es wird aber mehr als 6 Straßen in GesamtDeutschland geben, die eine bauliche Trennung durch Mittelstreifen oder Leitplanken haben. «
Es geht hier nicht um die bauliche Gestaltung, logischerweise gibt es viele autobahnähnliche Bundesstraßen, wahrlich mehr als 6.
Das ist aber was ganz anderes.
Gemeint ist hier - wie gesagt - eine Bundesautobahn, die keine beschilderte Autobahn ist.
Was eine Bundesautobahn ist, legt nicht die StVO fest, sondern das Bundesfernstraßengesetz . Hier sind die Widmungen der Fernstraßen geregelt.
Davon zu unterscheiden sind Legaldefinitionen nach der StVO, die durch Beschilderung eine Autobahn anzeigt.
Fangen wir mit dem einfacheren an: Die StVO- Autobahn. Sie ist beschildert mit Verkehrszeichen 330. Auf ihr gelten durch die StVO definierte Regeln.
Welche Strecken Bundesautobahnen sind, legt das FStrG fest. Hier werden verwaltungsrechtliche Sachen geklärt, die Finanzierung, übrigens auch die Maut. Die Maut gilt nur auf Bundesautobahnen.
Meistens überschneiden sich beide Begriffe.
Es gibt aber auch einzelne Fälle von
- Autobahnen, die keine Bundesautobahnen sind (A)
- und Bundesautobahnen, die keine Autobahnen sind (B).
Fall A: Die Straße ist mit Z 330 beschildert, ist aber laut FStrG nicht als Bundesautobahn gewidmet. Folge: Finanzierung ist anders geregelt als bei der BAB, und es gilt keine Maut.
Fall B: Eine laut FStrG Bundesautobahn gewidmete Straße ist nicht mit Z 330 beschildert, sondern z.B. als Bundesstraße (bzw. Kraftfahrzeugstraße). Folge: Hier gilt die LKW- Maut.
Diese Sonderfälle sind selten, sie kommen aber beide vor, in OST wie in WEST, und das ganze hat nichts mit Ausbaustand zu tun, mit Mittelleitplanke oder Richtungsfahrbahn.
Georg_g
28.06.2007, 13:09 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
»So ein Quatsch!
Wenn eine 'Autobahn' kein Zeichen 330 hat, dann ist das auch keine - Basta!«
Ja, genau: So ein Quatsch! Was durbanZA schrieb, geht zwar über das hinaus, was man als Autofahrer wissen muss, ist aber inhaltlich völlig richtig. Das steht übrigens sogar in der VwV-StVO zum Zeichen 330 ("Beginn der Autobahn"):
"Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, frei von höhengleichen Kreuzungen sind, getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben und mit besonderen Anschlussstellen für die Zu- und Ausfahrten ausgestattet sind."
Solche Strecken gibt es in Deutschland gleich mehrere, z.B. ein Teilstück der A95 bei München.
Und auch den umgekehrten Fall gibt es, also Strecken, die als Bundesstraße beschildert sind, aber als Autobahn gewidmet ist.
Georg_g
28.06.2007, 13:14 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Für den ungläubigen Kahleberger gibt es bei Wikipedia sogar eine Auflistung aller Strecken für beide genannten Fälle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Autobahnen%
2C_die_keine_Bundesautobahnen_sind
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundesautob
ahnen%2C_die_keine_Autobahnen_sind
Lambo-Benni
28.06.2007, 15:20 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
Ja Kahleberger, aber was will man machen?
Könnt auch sagen: "Toll, wieviel Teer in den Lungen klebt und keinen Alpenpass darstellt."
lol
Aber Du hast ja irgendwo recht!
durbanZA
28.06.2007, 19:01 Uhr
zu: Mit dem 50qm Roller auf eine "Gelbe Autobahn"???
» Wenn eine 'Autobahn' kein Zeichen 330 hat, dann ist das auch keine - Basta! «
Wie gezeigt wurde, ist dem nicht so.
» zur Orientierung habe ich nur die jeweilige Beschilderung. Nicht mehr und nicht weniger. Und die Zeichen sind nun mal in der StVO, die für mich maßgebend ist. «
Das ist richtig und hab ich nie bestritten. Der Autofahrer hat sich nach der StVO zu richten, wie die Straße also gewidmet ist, kann Dir ***-egal sein.
Die Widmung betrifft eher die Finanzierung, die Zuständigkeit für den Unterhalt usw., die Dir aber sonstwo vorbei gehen kann.
Für einen Finanzier, einen Spediteur oder einen Kommunalpolitiker kann aber gerade diese Widmung sehr wichtig sein, während die sich nicht für die StVO- Beschilderung interessieren.
Dennoch gibt es diesen Unterschied.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht nach links abbiegen
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie müssen links blinken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Vor Erreichen der Verengung immer anhalten
Geschwindigkeit verringern
Nicht mehr überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
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