Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kggnom
08.03.2005, 13:35 Uhr

Links abbiegen auf ein Parkgelände

Ich bin am 10.02. durch eine 30 Zohne gefahren und wollte links auf ein Parkgelände, dass sozusagen auf den Rand der Straße gemalt ist. Dahinter ist aber noch ein sehr sehr breiter Radweg.
Auf jeden Fall wollte ich nach links, habe auch so geblinkt, bin ein wenig nach rechts gefahren, weil das ganze sonst von Platz knapp geworden wäre.
Leider ist mein Hintermann nicht von der ganz hellen Art und meinte ich wollte rechts am Rand halte, was er auch der Polizei gesagt hat. Er hat mich überholt und ist mir vorne in die Seite gefahren.
Die Ploizei hatte mir gesagt, dass ich zwar eine besondere Aufsicht hätte, die ich aber duch meine Fahrweise eingehalten hätte. Ich habe mich auch so oft umgeschaut, wie es nur geht. Die Polizisten meinten, der ander wäre Schuld und gegen ihn würde ein Bußgeldverfahren laufen.
Heute kam aber ein Bief, dass ich 60€ Bußgeld, 20€ Gebühren zahlen müsste. Zusätzlich 2 Punkte. Ich stecke noch in der Probezeit, und frage mich nun nach den Auswirkungen.

Vielen Dank schon mal im Voraus, dass sich jemand um meine Angelegenheit bemüht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
08.03.2005, 14:58 Uhr

zu: Links abbiegen auf ein Parkgelände

Du dürftest den Anhörungsbogen bekommen haben.

Gib zunächst einfach schriftlich Deine Schilderung des Vorfalls ab. Vielleicht haben die nur die Namen der Unfallbeteiligten verwechselt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kggnom
08.03.2005, 16:10 Uhr

zu: Links abbiegen auf ein Parkgelände

an to:
Nein, ich habe keinen Anhörungsbogen bekommen, an meiner Version des Unfalls war nicht einmal meine Versicherung interressiert. Ich habe bis jetzt nur dem Anwalt, den mein Vater umbedingt einschalten wollte den Unfall geschildert. Natülich auch noch der Polizei, die aber nicht wirklich motiviert waren und auch zum Beispiel den Fehler gemacht haben und die Unfallstelle nicht richtig beschrieben haben.(anstelle von 80-100m Abstand zu einer Einmündung( ich habe es mit Massband nachgemessen) haben sie 30!!!m angegeben...)
Der Anwalt hat übrigens bis jetzt noch nicht eingegriffen. Laut dem Anwalt hat die Polizei erst später das Verfahren gegen mich eingeleitet.

zu Heuschrecke:
Ich wieß, dass man darauf achten muss. Aber der Fahrer hinter mir ist sehr viel langsamer geworden, was sowohl ich im Spiegel gesehen habe als auch der Zeuge dies aussagt. Bevor mein Hintermann mich überholt hat, hat er fast angehalten. Bin ich dann trotzdem meiner Pflicht nicht nachgekommen???

Bevor ihr jetzt denkt, ich wäre mit euren Antworten nicht zufrieden:
Ein ganz großes Dankeschön jetzt schon, aber ich raff das alles nicht so ganz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
08.03.2005, 21:01 Uhr

Ganz "normaler" Unfall

Hallo

Bislang ist alles normal und korrekt verlaufen. Das einzige Problem ist, das kggnom seine Schuld an dem Unfall noch nicht akzeptiert hat.

Beim Abbiegen hat man, ähnlich wie beim Anfahren vom Fahrbahnrand oder beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht. Die hat kggnom nicht beachtet und deshalb ist es zum Unfall gekommen.

Man muss sich nicht nur umschauen sondern auch sehen, was hinter bzw. neben einem passiert. Das hat kggnom eindeutig nicht gemacht, sonst wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Außerdem ist das ausweichen nach rechts vor dem Linksabbiegen ein grober Schnitzer, die StVO schreibt vor, dass man sich zur Strassenmitte hin einordnen muss. Von daher hätte kggnom noch eher als normalerweise damit rechnen müssen, dass sein Rechtsschlenker vom nachfolgenden Verkehr falsch interpretiert wird.

Von daher ist seine Sicht der Dinge für die Polizei und die Versicherung natürlich uninteressant, da der Unfall dagegen spricht. Als normal aufmerksamer Autofahrer hätte er den Unfall verhindern können und müssen.

Solche Bagatellunfälle geschehen täglich zu hunderten und die Folgen sind immer die gleichen: Der abbiegende Fahrer bekommt ein Bußgeld aufgebrummt und seine Versicherung bezahlt den Schaden. Der Versuch, dem Unfallgegner eine Mitschuld aufzubürden hat einen soooooooooooooooo langen Bart und interssiert weder die Polizei noch die Versicherung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
08.03.2005, 21:46 Uhr

zu: Links abbiegen auf ein Parkgelände

Es ist jedoch nun einmal so, dass der Linksabbieger rechts zu überholen ist. Wenn dort kein Platz ist muss man eben warten. Das hat der Unfallgegner aber nicht getan. Laut kggnom's Schilderung war der Hintermann offenbar einfach nur zu ungeduldig.

Lassen wir das doch einfach mal die Anwälte klären.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
08.03.2005, 22:46 Uhr

zu: Links abbiegen auf ein Parkgelände

Wie so oft haben wohl beide Seiten zur Unfallverursachung beigetragen.
Zum einen die schon erwähnte besondere Sorgfaltspflicht /doppelte Rückschaupflicht des Abbiegers, zum Anderen das Überholen bei unklarer Verkehrslage (erst recht vorwerfbar, wenn der Überholte geblinkt hat)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kggnom
09.03.2005, 17:04 Uhr

zu: Links abbiegen auf ein Parkgelände

an Heuschrecke
Es war nicht so eng, aber der alte Wagen von meiner Ma keine Servvolenkung und einen ziemlich großen Wendekreis. Außerdem war es sehr knapp für meine Hintermann.
Ich habe übrigens jetzt die Zeugen aussage vorliegen, selbst er sagt:
"Als ich gerade wieder auf die Nordstraße eingebogen war sah ich wie F. losfuhr.
Hinter ihr war ein anderes Auto was vorher mit ihr auf die entgegenkommenden Autos gewartet hatte,
dieses Auto fuhr zeitgleich mit F. los und überholte sie links.
Ich konnte erkennen das dieses Auto keinen Blinker gesetzt hatte um zu überholen,
auch war klar ersichtlich das F. auf die Parkplätze einbiegen wollte."
Wie soll ich denn bitte erkennen, wenn der andere Fahrer hinter mir anhält und NICHT blinkt, dass er plötzlich überholen will?
heißt das, ich sollte am besten nie liks auf ein Gelände fahren???

Ach ja, die Punkte soll ich laut Paragraphen für Wenden auf der Staße bekommen. Laut meinem Anwalt werfen sie mir vor, dass ich quasi im U-Turn auf der Starße wenden, was ich eindeutig nicht vor hatte!

Was droht mir hetzt eigentlich noch alles?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kggnom
11.03.2005, 20:50 Uhr

zu: Links abbiegen auf ein Parkgelände

Also, erst mal danke ich euch und habe eine aller letzte Frage:
Mein Papa hat sich in die Sache reingekniet und will jetzt mit irgend einer verantwortlichen Frau sprechen! persönlich und nicht am telefon!
Meint ihr es gibt eine Chance, dass ich nachweisen kann, dass ich WIRKLICH NICHT auf der Straße im U-Turn wenden wollte???
Danke für eure Mühen!!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?

Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten

Fehler bei der Verarbeitung von Informationen können zunehmen

Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Haschisch, Marihuana

LSD

Heroin, Kokain, Amphetamine