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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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20.03.2005, 10:37 Uhr

rote Ampel - Abzocke

Hallo,

gerade hat mich ein Bußgeldbescheid wie der Schlag getroffen. Vor 2 Wochen bin ich mit meinem Roller von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten worden. Der Polizist meinte ich sei über eine rote Ampel gefahren. Da meine Frau und ich wirklich nichts von einer gelben oder gar roten Ampel gemerkt hatten und uns unschulldig fühlten funkte der Polizist noch einmal seinen Kollegen an und fragte nach wieviele Meter wir denn über Rot gefahren sein sollen. Es hieß dann 1! Meter. Daraufhin sagte der Polizist dann das ich meine Fahrzeugpapiere, Fühererschein, etc. vorzeigen solle. Da ich natürlich nichts dabeihatte schrieb er mir ein Kärtchen mit dem ich innerhalb von einer Woche zu einer Polizeidienststelle gehen soll und alle Papiere vorzeigen soll. Auf die Frage ob damit alles erledigt sei antwortete der Polizist ja. Nichts von einer Anzeige wegen der roten Ampel. Heute dann der Bußgeldbescheid. Abzocke hoch drei. Die Nachfrage ob es wegen der roten Ampel eine Strafe gibt verneint der Polizist und dann so was. 50 Euro, 3 Punkte und 25 Euro Gebühren.

Ich habe einen Einspruch mit dem Sachverhalt wie ich ihn oben geschrieben habe geschrieben. Meine Frage ist hat dieser Einspruch überhaupt eine Chance und wie geht es nach so einem Einspruch weiter bzw. erhöhen sich die Gebühren?

Danke für jede Antwort!
dertuenn

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20.03.2005, 11:38 Uhr

zu: rote Ampel - Abzocke

hm... ich verstehe Dich nicht genau.
Normalerweise ist bei Rotlichtverstößen nicht die Strecke relevant, die Du "über rot gefahren bist", sondern die Zeit, die die Ampel schon rot war.
Dabei ist 50 Euro + 25 Euro + 3 Punkte der Regelsatz für einen qualifizierten Rotlichtverstoß (= Ampel über eine Sekunde rot).
Diesen qualifizierten Rotlichtverstoß hast Du aber nur begangen, wenn Du wirklich an der Ampel nicht gestoppt und ggf. die dahinter liegende Kreuzung bei Rot überquert hast.
Solltest Du hinter der Ampel zurückgesetzt haben oder lediglich 1 Meter hinter der Haltelinie zum stehen gekommen sein, kann man Dir nur das "Überfahren der Haltelinie" vorwerfen, was normalerweise im Verwarungsgeldbereich liegt.
Also: Was genau meinst Du mit "1m"?

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20.03.2005, 14:55 Uhr

zu: rote Ampel - Abzocke

Soll vermutlich heißen "Als die Ampel rot wurde, war das Fahrzeug etwa einen Meter davor". Also unter 1 sek Rot, was auch zum Strafmaß passt.
Ein Widerspruch mit der Begründung "Der Polizist hat gesagt, er zeigt mich nicht an" bringt dir wohl nichts. Du hast ja schließlich keinen Rechtsanspruch drauf, dass der Polizist ein Auge zudrückt.
Nach dem Widerspruch wird die Sache irgendwann vor Gericht kommen. Da fallen dann zusätzliche Gebühren für Ladungen und Gerichtskosten an.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Ohne halten abbiegen

Vor der Kreuzung warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt