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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern commander
28.04.2005, 16:25 Uhr

Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Hallo zusammen,

ich hatte hier im Februar schon mal folgenden Beitrag verfasst:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=11916&a
mp;forum=0#beitrag_76835


Heute hab ich nun Post von der Bußgeldstelle bekommen, mir wird vorgeworfen folgende "Verkehrsordnungswidrigkeit" begangen zu haben:"Sie verursachten in Folge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall" eine Geldbuße i. H. v. 35 € und die Verfahrenskosten soll ich tragen.
Am Ende des Eintrages steht "Eine Eintragung in das VZR erfolgt nicht" (dies könnte sich aber auch auf das Widerrufsrecht beziehn).

Meine Frage: Ist die Sache damit abgehakt, oder bekomm ich noch Punkte?
(ich hab gehört unter 40 € bekommt man keine Punkte)

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Commander

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28.04.2005, 16:36 Uhr

zu: Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Erledigt. Keine Nachschulung, keine Probezeitverlängerung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern commander
28.04.2005, 17:28 Uhr

zu: Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Das ist ja sehr schön! Und Punkte krieg ich auch nicht mehr, ja?
Weil wenn man Punkte während der Probezeit erhält, gibt das ja eigentlich immer auch ne Nachschulung...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.04.2005, 17:32 Uhr

zu: Unter 40 € Bußgeld keine Punkte?

Auf dem Schreiben steht ja "Eine Eintragung in das VZR erfolgt nicht", was natürlich nichts nützt, wenn man nicht weiß, was VZR heißt. Also: VZR ist das Verkehrszentralregister, im Volksmund auch "Punktekonto" genannt.

Keine Eintragung = keine Punkte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Fußgängerüberwege

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken