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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Shabazza
10.08.2005, 11:15 Uhr

zu: Wie hoch steigt meine Versicherungsprämie?

Wenn du Glück hast, kommst du auf die nächste Stufe mit (meistens) 155 % Haftpflicht und 125 % VK, wenn du aber Pech hast wirst du auf SF Klasse 0 mit 230 % Haftpflicht und 135 % VK gestuft.

Der Sprung von SF 1/2 auf 0 wäre natürlich bitter. Denn dann hast du wie ein Anfänger ohne besondere Regelung etwa das doppelte für die Haftpflicht zu zahlen als jetzt.

Hoffen wir mal, dass es nicht so schlimm kommt.

PS: Wenn der Schaden nicht so fürchterlich groß ist, wäre es auch möglich das Geld für die Schadensregulierung nachträglich an die Versicherung zurückzuzahlen um der Hochstufung zu entgehen. Das kann dich im Endeffekt billiger kommen, als die Extrakosten durch die Hochstufung. Sprech mal mit deiner Versicherung darüber.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
12.08.2005, 20:01 Uhr

zu: Wie hoch steigt meine Versicherungsprämie?

@Ringo
bist Du besoffen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rebell TF
13.08.2005, 14:54 Uhr

zu: Wie hoch steigt meine Versicherungsprämie?

Wenn die Frau zahlt hätte ich gern ein Foto und die Telefonnummer der Frau...... :-X

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Kleinkrafträder

Mofas und Krankenfahrstühle

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein