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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigerlady
20.10.2005, 12:33 Uhr

brauch ich um zu fahren ne Versicherung?

hallo an alle :o)
oje weiß net ob ich im richtigen forum bin aber schreib mal einfach...

ich habe seit einiger zeit meinen führerschein bekommen.also ich selbst habe kein auto aber mein freund. er meinte dann zu mir: nee lasse dich net fahren weil wenn du nen unfall baust dann bekomme ich kein pfennig geld denn du bist ja net versichert.
nun meine frage: muss ich dafür ne private haftpflichtversicherung haben um fahren zu können? weil wenn mir mit dem auto wirklich was passiert wer zahlt denn den kram? die haftpflicht vom autobesitzer oder wie ? *dummguck

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigerlady
20.10.2005, 20:02 Uhr

zu: brauch ich um zu fahren ne Versicherung?

puhh zum glück hat er ne vollkasko...aber naja sage mal so wenn ich mein vaters auto fahre? weil der hat nur ne teikasko und mir passiert dann was???..weil kann ja son schaden net aus eigener tasche zahlen *arghhhhh...

hatte ja noch keinen nur man muss des ja mal wissen :o)

danke an euch beide

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.10.2005, 20:36 Uhr

zu: brauch ich um zu fahren ne Versicherung?

Also hier muss man schon richtig zwischen den ganzen Versicherungstypen unterscheiden.
Versichert ist auch immer das Fahrzeug und nicht eine bestimmte Person. Es kann allerdings im Versicherungsvertrag für günstigere Beiträge eine Klausel enthalten sein, dass z.B. nur der Halter oder nur Personen über 23 das Fahrzeug fahren dürfen.

Zuerst mal die Haftpflichtversicherung, die zahlt bei einem verschuldeten Unfall die entstanden Fremdschäden und ist für jedes Fahrzeug Pflicht. Wenn ein "falscher" Fahrer fährt, muss die Versicherung den Fremdschaden trotzdem zahlen, kann aber eine saftige Vertragsstrafe fordern.

Die Teilkaskoversicherung ist für Fälle wie Diebstahl, Unwetter, Wildunfälle usw zuständig. Wenn das Fahrzeug gestanden hat, ist der Fahrer natürlich eh egal, bei einem Wildunfall bin ich mir nicht sicher, denke aber dass hier auch unabhängig vom Fahrer gezahlt wird.

Schließlich bleibt die Vollkasko, die zahlt auch bei einem selbstverschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Auto (zumindest wenn der Unfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. Alkohol) verursacht wurde). Hier kann die Versicherung tatsächlich bei einem nicht gemeldeten Fahrer die Zahlung verweigern.

Der Fahrer ist gegenüber dem Fahrzeughalter grundsätzlich schadenersatzpflichtig für dem am Fahrzeug entstandenen Schaden, falls die Vollkasko nicht zahlt, und für die entstehenden Zusatzkosten durch Höherstufung bei Haftfplicht und Vollkasko. Eine Ausnahme gibt es nur für Gefälligkeitsfahrten im Auftrag des Halters. Wenn also dein Freund sagt "Fahr du, ich hab kein Bock", dann bist du nicht haftbar, wenn du aber "freiwillig" fährst, dann schon.

Eine Privat-Haftpflicht nützt hier überhaupt nichts, da dort immer Schäden, die durch Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstanden sind, ausgenommen werden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-105-B

Ich darf vor dem blauen Pkw fahren

Ich muss das Motorrad vorbeilassen

Ich darf vor dem Motorrad fahren