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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern GaDi
24.10.2005, 09:12 Uhr

Mein Sohn beging Fahrerflucht

Ich habe heute ein riesiges Problem. Mein Sohn grad 18 Jahre alt geworden und erst seid ein paar Tagen Fühererscheinbesitzer, war am Samstag mit seinem Kumpel (25 Jahre), zu einem Geburtstag.
Auf dem Heimweg merkte mein Sohn, das dieser Kumpel wohl doch sehr betrunken war. Dazu muß ich sagen, mein Sohn trinkt keinen Alkohol.
Auf jeden Fall fuhr dieser betrunkene Fahrer bis kurz vor unseren Wohnort. Dann mußte er aus dem Fenster erbrechen und verlor seine Mütze.

Der Kumpel stieg aus um seine Mütze zu suchen und mein Sohn sollte das Auto drehen. Dabei fuhr er rückwärts gegen einen Ampelmast.

Oliver war fix und fertig und hatte den totalen Black-Out. Sein Kumpel allerdings setzte sich ins Auto und fuhr, obwohl Zeugen das sahen, einfach davon.

Naja, es kam, wie es kommen mußte, gestern Mittag stand die Polizei vor unserer Tür. Oli bekam eine Anzeige wegen Unfallflucht.

Obwohl er dann nocheinmal zur Polizei ging, um die Sache doch noch etwas zu klären, wurde er nicht mehr angehört. Es wurde nur gesagt, er bekäme von der Staatsanwaltschaft Bescheid.

Bekommt unser Sohn jetzt die alleinige Strafe, oder bekommt der Kumpel eine Mitstrafe?

Was mir an der ganzen Sache noch zu denken gibt, ist das die Polizei beim eintreffen gleich sagte, er möchte doch bitte den Kumpel nicht schützen.
Ich hab ein ganz ungutes Gefühl bei der Sache. Obwohl er mir immer wieder beteuert hat, das er das Auto rückwärts gefahren hat. Zeugen haben was anderes ausgesagt.

Ich hoffe, das ganze war nicht zu verworren.

LG
GaDI

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24.10.2005, 09:40 Uhr

zu: Mein Sohn beging Fahrerflucht

Hallo Heuschrecke,

Danke für Deine schnelle Antwort.

Also rückwärts gegen den Masten ist mein Sohn gefahren.
Das Auto vom Unfallort weggefahren hat der Kumpel. Das haben die Zeugen auch so bei der Polizei angegeben.

LG
GaDi

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24.10.2005, 11:14 Uhr

zu: Mein Sohn beging Fahrerflucht

» Bekommt unser Sohn jetzt die alleinige Strafe, oder bekommt der Kumpel eine Mitstrafe? «

Es ist nicht so, dass eine Strafe aufgeteilt wird, wenn mehrere verwickelt sind. Dann kriegt halt jeder einzelne die volle Strafe. Für deinen Sohn ist es daher unerheblich ob der Kumpel auch belangt wird oder nicht.

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24.10.2005, 12:47 Uhr

zu: Mein Sohn beging Fahrerflucht

Hallo,

ich muß mich nochmal bei Euch melden.

Ich bekam grad einen Anruf von einem befreundeten Polizisten.

Er erkundigte sich nach dem Unfall und fragte nach, ob es sein könne, das Oli eine Schutzbehauptung aufgestellt habe.
Zwei Zeugen haben nämlich ausgesagt, dass nicht unser Sohn das Auto gefahren hat. Auch nicht beim Rückwärtsfahren.

Ich denke mal, wenn er hört, das das ganze bis zu 4 Jahre Führerscheinentzug nach sich ziehen kann, werden ihn die Augen aufgehen.

LG
GaDi

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24.10.2005, 17:08 Uhr

zu: Mein Sohn beging Fahrerflucht

Jaja, wenn Jugendliche unterwegs sind, dann ist immer was geboten. Dass ein Fahrer so besoffen ist, dass er während der Fahrt zum Fenster rauskotzt, habe ich auch noch nie gehört ;-)

Zum Vorwurf der Unfallflucht: Wenn sich nicht mal die Zeugen einig sind, wer denn nun das Auto gegen den Ampelmast gesetzt hat, dann können wir das von hier aus auch nicht beurteilen. Sollte herauskommen, dass es dein Sohn war, dann würde es ihm auch nichts nützen, wenn es der Kumpel war, der anschließend die Fahrt fortgesetzt hat. Unfallflucht kann man nämlich auch als Fußgänger oder als Beifahrer begehen.

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24.10.2005, 21:24 Uhr

zu: Mein Sohn beging Fahrerflucht

hm eins versteh ich nicht wenn dein Sohn nie was drinkt also nüchtern war zur Tatzeit und sein Kumpel Sternhagelvoll war. Warum fährt er dann nicht und lässt den Sternhagelvollen fahren???

1. riskiert sein Sohn sein Leben
2. riskiert das sein Kumpel der Führerschein genommen wird(so wie du es schilderst mit kotzen usw hatte der sicher weit über 0,5)

Ich selber fahr nie mit einem besoffenen mit falls mal wirklich Fahrer vesoffen wär dannn würde ich mit jemanden anderst mitfahren und den Besoffenen Kumpel überreden sein Auto stehen zu lassen. Soll drin schlafen oder mit jemanden anderst Mitfahren.

Wenn ich fahr bin ich immer nüchtern höchstens vielleichtmal ein Bier. Aber nie 2 halbe und auch nicht Biere die arg reinhauen zb (Augustiner Edelbräu, Starkbeire).

Und wenn Beifahrer Nüchtern wär und Fahrer Besoffen wär dann fährt halt Beifahrer(ist aber normal nie der Fall weil nur der Fahrer sich zurückhält).

Fragen haben alle andere schon korekt geantwortet.

Versteh nur nicht warum der Besoffene gefahren ist und Beifahrer der Führerschein hat Nüchtern ist

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Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

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