Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
31.12.2005, 12:52 Uhr

Zum zweites mal was nun.....

Hallo leute bin noch neu hier. Ich bin vor einem jahr Geblitzt "ein punkt" "Aufbauseminar" und "2 jahre Probezeit verlängert". Und gestern habe ich einen Unfall gemacht beim Überholen habe ich den Gegenverkehr nicht gesehen und bin gleich nach dem ich überholt hab wieder rechts eingeschert habe aber den Gegenkommende auto sein Spiegel weggerissen Polizei war da und habe mein Führerschei wegenommen und jetzt meine Frage Bekomme ich mein Führerschein in 3-6 Monate oder muss ich mein Führerschein neu machen?? Bitte ein schneller Antwort VORRAUS VIELEN DANK.

MfG hayro85

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
31.12.2005, 13:25 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Kurz vor Jahresende fast noch einen mit in den Tot gerissen, he?
War Alkohol mit im Spiel? Gewöhnlich fragt man sowas gleich vor Ort die Polizei, wann man irgendwelche Papiere wieder bekommt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
31.12.2005, 16:59 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Nein war kein DROGEN Ich hatte es nur SEHR eillig gehabt deswegen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 17:24 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Hallo astra !

Erst mal herzlichen Glückwunsch, das Du noch lebst ! Als nächstes würde Ich mir ein gutes Fahrrad oder ein Monatsticket kaufen, denn der Anwalt, der dich da wieder raushaut, ist leider so real, als wenn Osama bin Laden in die Heilsarmee eintritt ! Verzichte hier darauf, die Gesetzeslage zu zitieren, da Du Führerscheintechnisch nur noch Geschichte bist ! Trotzdem guten Rutsch und Du hast jetzt wirklich einen Grund, dich richtig volllaufen zu lassen ! Aber denke daran, ab 1,6 promille mit dem Fahrrad ist auch Schluß mit lustig ! Gruß..der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
31.12.2005, 18:42 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

@Skywalker

Wie meinst das? das ich mein lappen neu machen muss oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 19:57 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Hallo Astra !

Ich denke schon, das Du in naher Zukunft kein Kraftfahrzeug mehr führen darfst ! Um genaue Tatbestände zu klären, wäre ein Rechtsanwalt, der sich auf verkehrstechnische Angelegenheiten spezialisiert hat, nicht unbedingt unratsam ! Solche Rechtssituationen sind immer schwierig, deshalb würde Ich hier keine Rechtsberatungen akzeptieren ! Mitunter gibt es rechtsgebeugte Freiräume, die aber nur ein geeigneter Anwalt klären kann ! In deinem Fall sieht es eher übel aus ! Aber es gilt immer : Keine Norm ohne Ausnahme ! Unser Rechtswesen ist flexibel ! Ein guter Anwalt könnte verfahrensrechtliche Vorteile anzeigen ! Leider könnte ein schlechter Anwalt diese zu nichte machen ! Tatsache ist, das ein solches Forum völlig ungeeignet ist, um realtechnische Maßnahmen anzuzeigen ! Ob in deinem Fall eine Rechtsberatung angebracht wäre, ist eher fraglich ! Gruß..der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern astra16v
01.01.2006, 08:56 Uhr

zu: Zum zweites mal was nun.....

Ich bedanke mich nochmals. Aber da steht mir jetzt noch ein problem ich habe kein Rechtsschutzversicherung abgelschlossen also das mit Rechtsanwalt sieht sehr schlecht aus für mich naja ich denke wohl das ich mein Führerschein neu machen muss und 4 punkte bekomme hohe Bußgeld naja was soll ich machen... Nochmals danke für dein Beitrag...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

Zum Überholen

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen