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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hali
17.02.2006, 15:59 Uhr

2. mal geblitzt in der Probezeit

hallo zusammen, ich habe nun seit fast 4 jahren probezeit, habe 6 punkte gesammelt und vorgestern gelasert wurden. nach dem aufbauseminar bin ich also nun das 2. mal wegen überhöhter geschindigkeit in bussgeldhöhe aufgefallen. wird mir nun der führerschein weggenommen? gibts es da eine punktegrenze, wann er weggenommen wird?
wie lange wird er weggenommen. für immer ( idiotentest)? ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube die angestellten von der bussgeldstelle oder so haben mir schonmal angeboten ein punkteabbau zu machen.

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17.02.2006, 16:14 Uhr

zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit

sehe ich das jetzt richtig? Deine Probezeit wurde wegen eines Verkehrsverstoßes verlängert. Daraufhin hast Du nocheinmal einen A-Verstoß begangen. Dann wurdest Du aufgefordert, an einer freiwilligen psychologischen Beratung, durch die 2 Punkte abgebaut werden können, teilzunehmen. Daran hast Du aber nicht teilgenommen. Und jeztz wurdest Du nochmal im A-Bereich gelasert.
Ist das soweit korrekt?
Dann würde nun die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen in Kraft treten: Der Entzug der Fahrerlaubnis (und wir reden hier nicht von einem Fahrverbot, sondern von einem Führerscheinentzug, um es nochmal deutlich zu machen).
Üblicherweise würde eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt werden, danach kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Due Führerscheinstelle kann dann allerdings Zweifel an Deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr geltend machen. Sollte dies der Fall sein, müsstest Du ein Fahreignungsgutachten erstellen lassen. Einen Lappen kriegst Du dann nur, wenn dieses positiv ausfällt.
Dieses Fahreignungsgutachten müsstest Du übrigens auch vorlegen, falls Du nach Neuerteilung der FE nocheinmal im A-Bereich auffälig wirst.

mfG
Der Durban

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17.02.2006, 16:35 Uhr

zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit

a verstoß ist im bussgeld bereich, oder?
aber ja das siehst du richtig. so ein scheiss. vorallem meine probezeit wäre am 5. märz vorbei gewesen.
mfg hali

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18.02.2006, 19:22 Uhr

zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit

Also FS is defintiv weg, und wenn ich deine "Akte" so lese, muss ich dir LEIDER sagen, RICHTIG SO!

Genau für solche Leute hat man ja diese Regelungen eingeführt. Ich weiß selbst, wie schnell es gehen kann, dass man mal geblitzt wird (auch im Bußgeldbereich), aber wer nach nem ASF noch mehr son Mist macht, hats nicht anders verdient.

Führerscheinentzug richtet sich nach der Schwere der Tat (denke mal bei dir 1 Monat).

IM ÜBRIGEN: Es geht nicht datrum, wer die meisten Punkte hat, das ist KEIN COMPUTERSPIEL, JUNGE!!!!!!

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19.02.2006, 11:18 Uhr

@eisbärtorti

"Führerscheinentzug richtet sich nach der Schwere der Tat (denke mal bei dir 1 Monat)."

Einen einmonatigen Führerscheinentzug gibt es nicht. das verwechselst Du mit Fahrverbot. Hier steht tatsächlich ein mit einer Sprrfrist (mindestens 3 Monate) verbundener Entzug der Fahrerlaubnis im Raum. Der richtet sich in diesem Fall nicht nach der Schwere der Tat sondern folgt dem Ablauf des Schemas der Konsequenzen für Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit.

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19.02.2006, 16:52 Uhr

zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit

stimmt, war ja probezeit, mein Fehler, sorry. Naja, mein Fachgebiet is eben offenbar nicht Verkehrsrecht ;)

FREUDsche Fehlleistung...

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19.02.2006, 18:28 Uhr

zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit

macht ja nüscht :=)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Ich darf als Erster fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder