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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
19.02.2006, 09:44 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

seht ihr, genau des meine ich immer, bei dem geringsten sch+++ muss man in der Probezeit gleich Aufbauseminar machen und lauter so Zeug, Wenn ich 18 bin hab ich erstmal Knapp 1Jahr meiner Probezeit abgeschafft, das restliche einen Jahr, werde ich mit der zweiten Phase (Ein Seminar wo man 1 Jahr seinen Probezeit verkürzen kann) auch abschaffen. Des sit so eine Geldmacherei, Wenn ich jetzt 125er Führerschein gemacht hätte, dann hätte ich keine Probezeit mehr gehabt, alles Abzocke. Deshalb Leute die den Führerschein mit 17 machen, hört auf mich Wenn ihr mit 18 1 Jahr Probezeit mit 18 wegmacht, gleich dieses Seminar machen deann habt ihr mit 18 keine Probezeit mehr. Des Seminar kostet glaub bis zu 250€, aber ich bezahl lieber dieses Geld statt für so ein Aufbauseminar, was bis zu 400€ kostet. Sorry aber Probezeit ist für mich unnötig teuer, sobald man was anstellt gleich Aufbauseminar, so ein quatsch. Und wenn ich 125er habe und Autoführerscheinprüfung bestanden habe habe ich keine Probezeit, obwohl des auch noch ein Anfänger ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
19.02.2006, 10:30 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

»Hi!

Ich wurde leider mit ca. 30 KM/H geblitzt. Nun habe ich gehört das 3 KM/H abgezogen werden, stimmt das?«


Wieviel war denn erlaubt?
War es innerorts/ausserorts?

Warte einfach den Anhörungsbogen ab, da wird drinstehen, welche Toleranz sie abgezogen haben usw. Das Foto bekommst Du i.d.R. nicht zugeschickt, weil das Beweismaterial ist.

Danach kommt dann der Bussgeldbescheid und erst nachdem der rechtskräftig ist, geht die Angelegenheit nach Flensburg und da dauert es dann auch noch ein wenig, bis klar ist, ob ein Aufbauseminar gemacht werden muss oder nicht.

Du hast bis dahin also noch einige Wochenenden Zeit zum Geldverdienen gehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
19.02.2006, 12:36 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

naja 250€ für son scheiss Seminar... Auch rausgeschmissenes Geld! Lieber bissl vernünftig fahren die zwei Jahre... Nich mehr als 20 zu schnell fahren und dann passt das

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
19.02.2006, 13:36 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

"Ich bin ja mit dem Wagen meiner Eltern gefahren. Ich habe den beiden wenig später gleioch ein Geständnis abgelegt, is besser als wenn die es von jemand anders hören oder so."
Wurdest du von der Polizei gleich rausgezogen, oder hamse dich nur geblitzt?
Im zweiten Fall bekommen nämlich deine Eltern den Busgeldbescheid (weil das Auto auf sie angemeldet ist). Und solange die nicht erzählen, dass sie nicht gefahren sind, musst du auch nicht zum Aufbauseminar.
Deine Eltern sollten also ganz normal das Bußgeld bezahlen (dass Geld können sie sich ja von dir zurückholen). Fahrverbot gibts glaub ich nicht. Allerdings drei Punkte, die dann auch dein(e) Vater/Mutter bekommen.
Ist aber denk ich immer noch besser, als Aufbauseminar + Probezeitverlängerung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2006, 13:47 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

na ja... handwerner, Du vergisst das Photo, und ich glaube kaum, daß der TE seinen Eltern sooo ähnlich sieht. In Deutschland haftet der Fahrer, nicht der Halter, dazu werden die Photos gemacht. Und bei Verstößen in der Größenordnung sehen sich die Behörden die Photos auch gerne mal an!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
19.02.2006, 14:34 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

>>>Und 30km/h drüber ist kein kleiner Scheiss.<<<

Kommt halt immer darauf an, wo du es machst. In der Stadt ist es sicherlich zuviel, da sollte man nicht über 70 fahren. Auf der Autobahn ist es wieder sehr wenig.
Wenn 120 erlaubt ist, wie schnell bist du dann auf 150? Das geht ruck zuck...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eisbaerorti
19.02.2006, 16:44 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

MAMAKIND! Wenn du schon fahren musst wien bekloppter, dann trag die Konsequenzen allein!

Kosten fürn ASF zwischen 200 und 600 €, liegt im Ermessen der Fahrschule!

Rechtskräftig, sobald du entweder NIX machst (nach Erhalt des Schreibens) und somit zahlpflichtig bist oder dein Widerspruch abgelehnt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
19.02.2006, 18:02 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

>>>Jein, denn es ist und bleibt überall das gleiche Vergehen. Lediglich die Gefahr eines Unfalles ist auf einer Autobahn mit etwas überhöhter Geschwindigkeit anders als zum Beispiel in der Stadt oder gar 30er Zone.<<<

Eben. Hier gibt es auch reichlich viele Hauptstraßen, wo zwar 50 erlaubt ist, aber meist nur 30 - 40 Kmh gefahren werden kann.

In der Stadt gibt es eh viele unkalkulierbare Risiken. Zum Beispiel Fußgänger die vor die Haube springen etc. Sowas kann man einfach manchmal nicht erkennen.

Spreche da aus eigener Erfahrung. Dort standen 5 - 6 Rentnerinnen am Straßenrand und eine davon lief plötzlich los. 5 Meter mehr und sie wär unterm Auto gewesen. 30 cm weiter rechts und ich wär in nem Auto gewesen. :-P

Seitdem mach ich solche Aktionen mit 80 durch die Stadt nur noch an sehr übersichtlichen Strecken, wo jedes Risiko ausgeschlossen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.02.2006, 18:18 Uhr

zu: Geblitzt mit ca. 30 KM/H

"Ich will ja noch mit meiner Mutter reden ob sie die 3 Punkte für mich ihn kauf nimmt."

Sieht Deine Mutter Dir so ähnlich?

eisbärtorti, halt an Dich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren