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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrQ
03.03.2005, 02:47 Uhr

oldtimer

Hallo an alle und schon mal danke fuer die antwort.

Ich interessiere mich seit neustem fuer oldtimer .. leider weis ich noch nicht so viel zu der derzeiteigen gesetzlichen lage .. kann mir einer also helfen? Ich hab die folgende frage : Wenn ich mir sagen wir mal einen ford mustang (so ca 1968 baujahr) anschaffe .. kann ich ihn dann ohne weiteres auf der strasse fahren?
Wie ist das zb mit den sicherheitsgurten .. kann ich die vernachlaessigen da es ein oldtimer ist oder muss ich mir welche einbauen oder aehnliches?

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03.03.2005, 09:19 Uhr

zu: oldtimer

Also, erstmal gibt es dafür geeignetere Foren als dieses hier...

Zweitens: Wenn das Auto noch im Originalzustand ist, kannst du ein Gutachten beim Tüv machen lassen damit du eine H-Zulassung bekommst - damit zahlst du jährlich einen geringen Pauschalbetrag an Steuern. Dann musst du dir eine Oldtimerversicherung suchen und dein Auto dort versichern lassen, die werden dann ein Wertgutachten sowie den Nachweis verlangen, dass du ein Alltagsauto hast.
Wenn das alles geregelt ist, kannst du fahren.
Viel Spass auf der Suche nach einem Mustang - du wirst mit 99%iger Sicherheit keinen finden. Falls du weitere Fragen hast, kannst du mich gerne im ICQ anschreiben, ich kann dir auch ein paar andere Fahrzeuge vorschlagen die dir gefallen...
ICQ# 148761550

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
03.03.2005, 09:59 Uhr

zu: oldtimer

"Wie ist das zb mit den sicherheitsgurten"

Wenn diese Bauart keine Sicherheitsgurte hat, mußt du auch keine einbauen.
Baust du aus Sicherheitsgründen welche ein, mußt du sie aber auch anlegen (Gurtpflicht: alle vorhandenen Sicherheitsgurte müßen angelegt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
03.03.2005, 15:19 Uhr

zu: oldtimer

>>Viel Spass auf der Suche nach einem Mustang - du wirst mit 99%iger Sicherheit keinen finden. <<

Warum denn das??? Die sind doch bestimmt nicht so beliebt dass es davon keine mehr gibt...

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03.03.2005, 15:25 Uhr

zu: oldtimer

Davon sind seinerzeit schon sehr wenige nach Europa gelangt - warum wird man sich denken können.
Und davon sind auch nicht mehr allzuviele in H-zulassungsfähigen Zustand. Guck mal in die gängigen Autobörsen und die Oldtimer-Fachzeitschriften.
In der Motor-Klassik wird übrigens gerade einer Angeboten. Rennfertig mit FIA-Papieren. Macht auch Spass - die Youngtimer-Trophy lässt grüssen.

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03.03.2005, 15:48 Uhr

zu: oldtimer

Achja, bevor ich es vergesse, pass bloss auf mit Autos, die in den USA restauriert worden sind. Die restaurieren dort im allgemeinen anders als in Deutschland.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B / 3 Fehlerpunkte

Nach dem Linksabbiegen wollen Sie sofort rechts abbiegen. Wie ordnen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-104-B

Wie der

- grüne Pkw

- blaue Pkw

- rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist