Tempo-30-Zonen jetzt fast überall?

Tempo-30-Zone

Das Wichtigste an Tempo-Zonen ist, dass man sie sich gut merken muss, und zwar so lange, bis schließlich das Ende-Schild gezeigt wird. Neu ist auch, dass der Kraftfahrer nun mit einer Tempo-30-Zone abseits von Hauptverkehrsstraßen automatisch rechnen muss! Das wirkt sich auch auf das erwartete Verhalten in der Fahrprüfung aus.

In einer Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung gilt das Tempolimit innerhalb des gesamten Bereichs zwischen Anfang- und Ende-Schild, es braucht keine weiteren Hinweise innerhalb der Zone zu geben. Selten findet man noch die Höchstgeschwindigkeit als Zahl auf die Fahrbahn gemalt— aber es kostet schließlich Geld, die Straße zu bemalen. Nochmals: Der Beginn der 30-Zone kann sich durchaus auf etliche Quadratkilometer Straßen beziehen.

  
 

Abseits der Hauptstraßen, in Wohngebieten langsamer zu fahren macht Sinn, zum Schutz der Fußgänger und vor allem der Kinder. Aber wenn dieser Schutz so wichtig ist, warum wird dann an Hinweisen gespart? Wer ist in der Lage, sich fehlerfrei zu merken, ob er sich nach mehrmaligem Abbiegen immer noch in der Zone befindet oder vielleicht schon wieder draußen?

 

Wenn man das einzige Zonenschild nicht bemerkt, fährt man möglicherweise auf allen folgenden Straßen zu schnell, denn man wird nicht mehr an das Tempolimit erinnert. Hier lauert die Tücke eines zu lockeren Fahrstils: Viele Kraftfahrer haben sich sich mit der Zeit leider angewöhnt, »10 km/h plus Toleranz« schneller zu fahren als erlaubt. Das kann in einer nicht erkannten Tempo-30-Zone einen kostspieligen Irrtum bedeuten: Wer dadurch mit 61 Stundenkilometern statt der erlaubten 30 gemessen wird (man dachte schließlich, es wäre Tempo 50 erlaubt gewesen), der kassiert 3 Punkte in Flensburg, 160 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.

Genau das sind auch die typischen Probleme der Fahrschüler während der Prüfungsfahrt. Schließlich müssen sie sich zusätzlich noch andere Fakten merken (Einbahnstraße?, Überhoverbot? Vorfahrt?). Und dabei hilft eine neue Bestimmung im §39 Abs. 1a StVO tatsächlich weiter: In Ortschaften muss der Kraftfahrer abseits der Hauptstraßen immer mit tempobegrenzten Zonen rechnen! Im Zweifelsfall sollte man sich also auf diese Vorschrift besinnen, wenn man sich im Unklaren über die gerade erlaubte Geschwindigkeit ist.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Natürlich soll das nicht heißen, dass man ohne Schilderbeobachtung »einfach überall dreißig fährt«, denn ein aufmerksamer Fahrer bemerkt ja die Schilder normalerweise. Und den Prüfer sollte man in erster Linie davon überzeugen, dass man ein aufmerksamer Fahrer ist. Aber nobody is perfect, und wenn es nur im Ausnahmefall vorkommt, sollte auf Verdacht lieber die geringe Geschwindigkeit gewählt werden.

Schilderwald

Tempo 30?

Diese Schilderkombination scheint auf den ersten Blick unsinnig, doch sie taucht erstaunlich oft auf — was steckt dahinter?

Die Zone endet, es beginnt stattdessen ein Streckenverbot (mit derselben Höchstgeschwindigkeit). Streckenverbote gelten nur noch auf der durchgehenden Strecke, also nicht mehr nach dem Abbiegen. Genau hier ist der Unterschied zur Zone.

Wer anschließend weiter geradeaus fährt, muss Tempo 30 beachten, wer abbiegt, nicht (z.B. gilt dann in der Ortschaft wieder Höchstgeschwindigkeit 50). Hier werden dem Verkehrsteilnehmer sehr viel Regelkunde und Fantasie unterstellt.

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen